Die Förderung von Kindern und Jugendlichen mit besonderen Bedürfnissen ist ein wichtiger Bestandteil einer gerechten Bildungs- und Gesellschaftspolitik. Es gibt verschiedene gesetzliche Rahmenbedingungen und Förderprogramme, die speziell darauf abzielen, junge Menschen zu unterstützen, ihre individuellen Stärken zu entwickeln und Hindernisse zu überwinden. Dazu gehören sowohl staatliche als auch kommunale Angebote, die häufig finanziell bezuschusst oder vollständig übernommen werden können. Von den Leistungen nach § 13 SGB VIII (KJHG) bis hin zum Bildungspaket nach SGB II stehen zahlreiche Möglichkeiten zur Verfügung, um Kindern mit Hochbegabung, AD(H)S, Asperger-Syndrom oder anderen besonderen Herausforderungen zu helfen. Die folgenden Informationen geben einen Überblick über diese Fördermöglichkeiten, wie sie beantragt werden können und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen. Ob außerschulische Förderkurse, Lernförderung durch den Bildungsgutschein oder die steuerliche Absetzbarkeit von Bildungsangeboten – hier finden Eltern und Erziehungsberechtigte alle wesentlichen Details, um die passende Unterstützung für ihr Kind zu erhalten.
Fördermöglichkeiten für Kinder mit besonderen Bedürfnissen nach § 13 SGB VIII (KJHG)
Kinder und Jugendliche, die sozial benachteiligt oder individuell beeinträchtigt sind, haben gemäß § 13 des Sozialgesetzbuches VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz, KJHG) Anspruch auf besondere sozialpädagogische Hilfen. Dieser gesetzliche Rahmen umfasst auch Kinder und Jugendliche mit Hochbegabung, AD(H)S, dem Asperger-Syndrom oder anderen besonderen Begabungen und Herausforderungen. Ziel ist es, ihnen durch spezifische Fördermaßnahmen die Möglichkeit zu geben, ihr volles Potenzial zu entfalten und gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen.Wer hat Anspruch auf diese Hilfen?
Der Anspruch richtet sich an junge Menschen, die aufgrund sozialer Benachteiligungen oder individueller Beeinträchtigungen verstärkt auf Unterstützung angewiesen sind. Dies kann Kinder und Jugendliche mit Hochbegabung, Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörung (AD(H)S), Asperger-Syndrom oder anderen besonderen Herausforderungen einschließen.Welche Fördermaßnahmen sind möglich?
Das Jugendamt kann bei entsprechender Antragstellung die Kosten für verschiedene Fördermaßnahmen übernehmen, die auf die individuellen Bedürfnisse des Kindes zugeschnitten sind. Dazu gehören unter anderem:- Außerschulische Förderkurse: Spezialisierte Kurse, die gezielt auf die Förderung von Begabungen oder die Unterstützung bei spezifischen Herausforderungen ausgerichtet sind.
- Sozialpädagogische Hilfen: Maßnahmen, die die schulische und berufliche Ausbildung, die Eingliederung in die Arbeitswelt und die soziale Integration fördern.
Wie erfolgt die Kostenübernahme?
Damit das Jugendamt die Kosten für Fördermaßnahmen übernimmt, muss ein entsprechender Antrag gestellt werden. Dieser Antrag sollte folgende Punkte beinhalten:- Begründung des Förderbedarfs: Darstellung der besonderen Herausforderungen oder Begabungen des Kindes.
- Nachweise: Zum Beispiel Berichte von Pädagogen, Therapeuten oder Fachärzten, die den Bedarf bestätigen.
- Auswahl der Maßnahme: Informationen über die geplante Fördermaßnahme, den Anbieter und die Kosten.
Warum lohnt sich die Antragstellung?
Die Förderung nach § 13 SGB VIII eröffnet Kindern und Jugendlichen mit besonderen Bedürfnissen die Chance, Hindernisse zu überwinden und ihre Stärken gezielt auszubauen. Durch die Übernahme der Kosten durch das Jugendamt wird auch Familien, die finanziell weniger stark belastet werden können, der Zugang zu qualitativ hochwertigen Förderangeboten ermöglicht. Wenn Sie mehr über die Möglichkeiten der Förderung und die Antragstellung erfahren möchten, kontaktieren Sie bitte das zuständige Jugendamt.Bildungsgutschein für Nachhilfe
Gerne kannst Du Bildungsgutscheine und ähnliche Fördermittel für unsere Kurse einlösen. Grundsätzlich gibt es zwei Formen der Förderung: 1. Kostenübernahme von Nachhilfe-Einzelstunden. Dabei sind die Kreisverwaltungen und Jobcenter Vertragspartner des Nachhilfeanbieters. Eltern und Kinder müssen nur auf einem Formblatt unterschreiben, dass die Nachhilfe tatsächlich durchgeführt wurde. 2. Zuschuss zu Nachhilfekosten. Hier sind Eltern Vertragspartner des Nachhilfeanbieters. Die Kosten der Nachhilfe werden durch die bewilligende Behörde teilweise oder ganz übernommen. Diese Erstattungskosten werden an die Eltern gezahlt. Außerdem sind Bildungsangebote steuerlich absetzbar. Du kannst die Kosten für unsere Kurse, Fachliteratur und auch Arbeitsmittel steuerlich geltend machen. Informiere Dich bei Deinem/er zustndigen Sachbearbeiter/in des Finanzamtes oder deinem/er Steuerberater/in. Welche Möglichkeiten Eltern mit geringem Einkommen haben, staatliche Unterstützung für Bildungsmaßnahmen zu erhalten, wird auf dem Internetauftritt des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) genau dargestellt. Viele Eltern wissen nichts von all den Möglichkeiten staatlicher Förderung. Nach Angaben des BMAS wurden in den letzten Jahren die bereitstehenden Gelder für Bildungs- und Teilhabeleistungen nie im vollen Umfang abgerufen. Eines der Gründe sei, dass Eltern zu wenig informiert sind und Schulen zu wenig informieren. Seit dem Jahr 2011 wird es Geringverdienern ermöglicht, mit staatlichen Unterstützungsleistungen einfacher und besser am sozialen und kulturellen Leben teilzunehmen. Aufgrund zu geringer Nachfrage, die weit hinter den Erwartungen der damaligen Regierung blieb, hat der Gesetzgeber Mitte 2013 beim Bildungs- und Teilhabepaket Änderungen des SGB II vorgenommen. Nach Angaben des BMAS haben alle Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene oder deren Eltern grundsätzlich einen Rechtsanspruch auf Bildungs- und Teilhabeleistungen (umgangssprachlich auch Bildungsgutschein genannt), wenn Sie bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten. Leistungen im Bildungspaket sind unter anderem:- Schul- und Klassenfahrten
- Schulbedarf
- Schülerbeförderung
- Nachhilfe
- Mittagessen
- Teilhabe an Kultur, Sport und Freizeit
Anspruch auf den Bildungsgutschein*
Leistungen aus dem Bildungspaket können Eltern beantragen, die zum Zeitpunkt des Antrages eine der folgenden Leistungen beziehen:- ALG II (Hartz IV)
- Sozialgeld
- Sozialhilfe
- Kinderzuschlag
- Wohngeld
- noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet hat,
- eine Allgemein- oder Berufsbildende Schule besucht
- und keine anderweitige Ausbildungsvergütung oder Ausbildungszuschüsse erhält.
Antrag für den Bildungsgutschein
Zunächst wird empfohlen, sich bei der zuständigen Stelle (Kreisverwaltung oder Jobcenter) zu erkundigen, ob die Grundvoraussetzungen zur Gewährung von Lernförderung erfüllt sind. Einige Behörden verlangen dann einen formlosen Antrag per Brief oder Email. Besteht eine grundsätzliche Anspruchsberechtigung, erhalten die Eltern einen „Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe – Lernförderung“ Danach folgt das Gespräch mit der Schule (Klassenlehrer oder Fachlehrer). Dieser muss die Notwendigkeit einer Lernförderung bestätigen. Eine Notwendigkeit ist dann gegeben, wenn die Versetzung in die nächste Klassenstufe gefährdet ist und eine Verbesserung nur mit Hilfe einer Nachhilfe erreicht werden kann, weil keine anderweitigen schulischen Fördermaßnahmen (Nachhilfe durch die Schule, Förderunterricht, Hausaufgabenbetreuung etc.) angeboten werden. Am Beispiel der Kreisverwaltung Koblenz–Mayen wird im Folgenden dargestellt, welche Gründe als notwendige Bedingung für eine Lernförderung angesehen werden:- Das Erreichen der wesentlichen Lernziele ist gefährdet (im Regelfall die Versetzung).
- Die Versetzung ist nicht gefährdet. Dennoch erfordert das Erreichen der nach den schulrechtlichen Bestimmungen festgelegten Lernziele eine außerschulische Lernförderung, zum Beispiel wegen Legasthenie oder Dyskalkulie. Diese Aufzählung ist nicht abschließend.
- Bei der Wahrnehmung der zusätzlichen Lernförderung besteht eine positive Prognose bezüglich einer Versetzung in die nächsthöhere Klassenstufe.
- In Schulen, in denen ohne Versetzungsentscheidung ein regelmäßiger Aufstieg in die nächste Klassenstufe erfolgt, ist das Nichterreichen des angemessenen Lernniveaus gefährdet.
- Bei der Wahrnehmung der zusätzlichen Lernförderung besteht eine positive Prognose für das Erreichen eines angemessenen Leistungsniveaus in den Klassenstufen, in denen eine Versetzung nicht vorgesehen ist.
- Die Leistungsschwäche ist nicht auf unentschuldigte Fehlzeiten oder anhaltendes Fehlverhalten zurückzuführen.
- Geeignete kostenfreie schulische Angebote werden bereits genutzt und reichen nicht aus oder stehen nicht zur Verfügung
Nachhilfeanbieter finden
Obwohl es immer wieder auf Internetseiten der Kreisverwaltungen und Jobcenter steht: Schulen dürfen weder für Nachhilfeanbieter Werbung machen noch solche empfehlen. In der Regel führen aber Kreisverwaltungen und Jobcenter Listen geeigneter Nachhilfeanbieter, ohne selbst eine direkte Empfehlung auszusprechen. Wer als Eltern selbst geeignete Nachhilfeanbieter kennt, kann diese natürlich auch vorschlagen. Viele Ämter sind mittlerweile gehalten, den Wünschen der Eltern und Kindern zu folgen, wenn der Nachhilfeanbieter fachlich und pädagogisch geeignet und angemessen (Preis, Leistungsumfang, etc.) ist. Eine abschließende Auswahl des Nachhilfeanbieters darf also nur in Absprache mit der zuständigen Stelle erfolgen. Wichtig: Vorgaben zum Vertragsschluss macht die zuständige Stelle. Diese kann bei den verschiedenen Behörden recht unterschiedlich gehandhabt werden. Daher ist von einem Vertragsschluss mit Eltern vor dem bewilligenden Bescheid abzuraten.Grundsätzlich gibt es zwei Formen der Förderung:
- Kostenübernahme von Nachhilfe-Einzelstunden. Dabei sind die Kreisverwaltungen und Jobcenter Vertragspartner des Nachhilfeanbieters. Eltern und Kinder müssen nur auf einem Formblatt unterschreiben, dass die Nachhilfe tatsächlich durchgeführt wurde.
- Zuschuss zu Nachhilfekosten. Hier sind Eltern Vertragspartner des Nachhilfeanbieters. Die Kosten der Nachhilfe werden durch die bewilligende Behörde teilweise oder ganz übernommen. Diese Erstattungskosten werden an die Eltern gezahlt.
Wer darf selbst nach einem geeigneten Nachhilfeanbieter suchen?
Wenn Eltern von der Schule und den Behörden keine Empfehlung erhalten, müssen sie sich selbst orientieren und das passende Nachhilfeangebot finden. Hier ist Vorsicht geboten: Verbraucherschützer warnen seit Jahren vor dem unübersichtlichen Nachhilfemarkt. Eltern sollten genau prüfen, welchem Institut oder welcher Nachhilfekraft sie letztendlich das Vertrauen schenken, ihr Kind schulisch zu unterstützen. Bevor nach dem geeigneten Anbieter gesucht wird, sollte ein Gespräch mit dem Klassen- oder Fachlehrer stattfinden, um die schulischen Defizite genau zu benennen. Oftmals gibt die Schule auch Ratschläge, wie das Kind sich verbessern kann und welche Art von Nachhilfe empfohlen wird. Einige Fragen, aus einer vom ZDF online aufgestellte Checkliste, bieten hier eine Orientierung:- Ist das Institut in der Region bekannt? Hat die Schule oder die Behörde schon Erfahrungen mit dem Institut gemacht?
- Welchen Ruf hat das Institut? (Internetrecherche)
- Sind die vom Nachhilfe-Anbieter genannten Ziele realistisch?
- Welche Qualifikation haben die Nachhilfekräfte (durch Institut vermittelte und generelle)
- Wie sind die Gruppen zusammengesetzt? Gibt es die Möglichkeit einer Einzelförderung?
- Wo findet die Nachhilfe statt? (zuhause oder im Institut)
- Findet ein Gespräch mit dem zuständen Nachhilfelehrer vor Beginn der Nachhilfe statt?
- Ist die Nachhilfekraft fachlich und pädagogische kompetent? (Ausbildung, Abschlüsse)
- Wie flexibel ist der Nachhilfekraft f? Sind kurzfristige Terminvereinbarungen möglich?
- Informiert sich der Nachhilfekraft f nach dem Wissensstand des Schülers und orientiert sich am aktuellen Unterrichtsstoff?
- Verstehen sich Schüler und Nachhilfe-Lehrer?
- Welche Methoden werden vom Nachhilfe-Institut beim Unterricht anwendet, um die nötigen Inhalte zu vermitteln?
- Werden die Lerninhalte und Fortschritte des Kindes dokumentiert?
- Gibt es ein pädagogisches Konzept und nimmt dieses auf die individuellen Bedürfnisse Ihres Kindes Rücksicht?
- Hat das Nachhilfeinstitut Erfahrungen mit dem Bildungsgutschein?